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   VGH Bayern, 12.04.2011 - 1 ZB 10.2486   

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https://dejure.org/2011,66873
VGH Bayern, 12.04.2011 - 1 ZB 10.2486 (https://dejure.org/2011,66873)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.04.2011 - 1 ZB 10.2486 (https://dejure.org/2011,66873)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. April 2011 - 1 ZB 10.2486 (https://dejure.org/2011,66873)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Berufungszulassung (abgelehnt); Beseitigungsanordnung für eine Schutzhütte; Bestandsschutz; Unterbringung von zu Freizeitzwecken gehaltenen Pferden im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 62.66

    Wirkung von Widerruf einer Baugenehmigung und Anordnung der Beseitigung bei

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2011 - 1 ZB 10.2486
    Ein Bestand wird erst dann durch Art. 14 GG geschützt, wenn das Vorhaben fertig gestellt oder jedenfalls im Wesentlichen fertig gestellt ist (vgl. BVerwG vom 22.1.1971 DÖV 1971, 640).

    Zudem ist der vorhandene Bestand grundsätzlich (nur) in seiner bisherigen Funktion gesichert (BVerwG vom 22.1.1971 a.a.O.).

    Voraussetzung für die Entstehung eines durch Art. 14 GG gebotenen und abgesicherten Bestandsschutzes ist auch die objektive Schutzwürdigkeit des Bauherrn (vgl. BVerwG vom 22.1.1971 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.09.2002 - 20 ZB 02.1764
    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2011 - 1 ZB 10.2486
    Baurechtlicher Bestandsschutz setzt voraus, dass der Bestand der baulichen Anlage seit ihrem Entstehen in irgendeinem namhaften Zeitraum dem materiellen Recht entsprochen hat (vgl. BVerwG vom 13.6.1980, NJW 1981, 473; BayVGH vom 24.9.2002 Az. 20 ZB 02.1764 ; Decker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand: Oktober 2009, Art. 76 RdNr. 116).
  • OLG Hamm, 08.05.2019 - 20 U 12/19

    Ansprüche aus einer Feuerversicherung

    bb) Unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls waren Brandschutzwand und Brandschutztore nicht entwertet, weil sie - wie in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörtert - trotz ihrer neuem Baurecht nicht entsprechenden Ausführungen unter baurechtlichem Bestandsschutz (vgl. dazu bspw. Bayerischer VGH Beschluss v. 12.4.2011 - 1 ZB 10.2486, juris Rn. 16) standen.
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